Gabelstapler nach DGUV Grundsatz 308-001
Nach dem DGUV Grundsatz 308-001 (früher: BGG 925) der Berufsgenossenschaft muss jeder, der beruflich einen Gabelstapler bedient, eine umfangreiche Schulung sowie eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen. Erst dann ist die Person rechtlich zum Führen eines Flurförderzeuges berechtigt.
Wir bieten folgende Schulungen an:
Gabelstaplerfahrer – Grundschulung
Die 2-tägige Ausbildung besteht aus theoretischen und praktischen Teilen mit abschließender theoretischer und praktischer Prüfung.
Inhalt, Ausbildungsinfos
- Theoretischer Teil:
Allgemeine Vorschriften
Rechtliche Grundlagen und Unfallverhütungsvorschrift
Stapler-Aufbau-Merkmale und Fahrzeugkunde
Unfallanalyse
Schriftliche Prüfung
- Praktischer Teil:
Funktions- und Sicherheitsprüfung
Einweisung am Flurförderzeug
Fahrübungen
Praktische Prüfung
Teilnehmerkreis
Führer/ Bediener von Gabelstaplern, Transport- und Maschinenführer
Mindestalter: 18 Jahre
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Jährliche Unterweisung – Gabelstaplerfahrer
Dauer 4 Unterrichtseinheiten
Auffrischung der UVV
Stapler-Merkmale und Fahrzeugkunde
Technische Neuerungen
Unfallbeispiele mit Analyse
Diskussion und Kundenwünsche
Termine (auch bei Ihnen vor Ort) auf Anfrage.