Klasse C
Mindestalter 21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach eine „spezifischen Berufsausbildung“
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
• zulässige Gesamtmasse über 3.500 kg
• zur Beförderung von max. 8 Personen (außer Fahrer)
• auch mit Anhänger, zulässige Gesamtmasse max. 750 kg
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten erforderlich.
Vorbesitz: Klasse B erforderlich
Klasse C schließt Klasse C1 ein.
Klasse CE
Mindestalter 21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach eine „spezifischen Berufsausbildung“
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten erforderlich.
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
Fahrzeugkombinationen , die aus einem Zugfahrzeug
• der Klasse C
und
einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten erforderlich.
Vorbesitz: Klasse C erforderlich
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