Klasse L (Zugmaschine)
Mindestalter 16 Jahre.
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
Zugmaschinen,
• die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und
• für solche Zwecke eingesetzt werden,
• mit einer bbH maximal als 40 km/h
und
Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern,
•wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden,
sowie
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge
* jeweils mit einer bbH von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Wer mit der Klasse L Fahrzeugkombinationen mit höherer Geschwindigkeit als 25 km/h führt, begeht eine Straftat!