Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer
Die Berufsgenossenschaften (BG) fordern von Flurförderzeugführern (Gabelstaplerfahrer) eine spezielle Ausbildung. Nur wenn die Fahrer über eine solche Ausbildung verfügen tritt die BG in einem Schadensfall ein. Dabei gliedert sich die Ausbildung in drei Stufen
:1. Stufe: Allgemeine Ausbildung (Grundqualifikation)
2. Stufe: Zusatzausbildung (für bestimmte Staplerarten)
3. Stufe: Betriebliche Ausbildung
Wir bieten eine Ausbildung der Stufe 1 zum Führen von Flurförderzeugen nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften - DGUV-Grundsatz 308-001 an.
Voraussetzungen
Mindestens 18 Jahre
Körperliche Eignung
Geistige und charakterliche Eignung
Schulungsverlauf
Die Schulungen dauern zwei Tage. Es findet eine theoretische und praktische Prüfung statt. Für unsere Teilnehmer sind Kaffee/Getränke sowie ein kleiner Snack in den Lehrgangskosten enthalten.
Abschluss
Die Teilnehmer erhalten einen Fahrerausweis für Flurförderzeuge und ein Zertifikat.
Sonstiges
Sie benötigen für den Fahrerausweis ein Passbild