Klasse A
Mindestalter
• 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang
• 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW (A Trike)
• 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
Krafträder (auch mit Beiwagen)
• Hubraum mehr als 50 cm³ oder bbH mehr als 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
• Hubraum mehr als 50 cm³ oder bbH mehr als 45 km/h