Klasse T
Mindestalter 16 Jahre
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
Zugmaschinen
• die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und
• für solche Zwecke eingesetzt werden,
• mit einer bbH max. 40 km/h bis zum 18. Lebensjahr, dann bbH 60 km/h
und
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen,
• jeweils mit einer bbH von max. 40 km/h und Kombinationen aus diesen
Fahrzeugen und Anhängern.
Die Klasse T beinhaltet die Klassen AM und L.